fahrschule Keine weiteren ein Geheimnis
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit